Die Frage nach der Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für rechtswidrige Inhalte ist etwa so alt wie das Internet selbst – jedenfalls sofern man den Zeitraum in den Blick nimmt, als es zur Technologie der Massen avancierte. Zum Schutz der Innovationsfähigkeit haben seit Mitte der 1990er Jahre viele Rechtsordnungen mehr oder weniger weitreichende Haftungsprivilegierungen für Nutzerinhalte erlassen. 25 Jahre später sind die gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen jedoch gänzlich andere. Dennoch gilt das damals gesetzte Recht oftmals noch heute. Alexander Schiff geht den Regeln über die Haftungsprivilegierungen in der EU nach, stellt sie in den Kontext ihrer US-amerikanischen Vorbilder und unterzieht ihre Sachgerechtigkeit einer kritischen Prüfung. In einer Phase des Umbruchs rechtlicher Zugriffe auf Informationsintermediäre zeigt er Reformperspektiven auf, die ihre besondere gesellschaftliche Bedeutung reflektieren.