Als in den 1970ern Datentreuhänder in die Datenschutzdiskussion eingeführt wurden, sollte ihre Funktion darin bestehen, den Graben zwischen der vom Datenschutzrecht geforderten Setzung eng umgrenzter Verarbeitungszwecke und dem für die datengetriebene wissenschaftliche Forschung notwendigen breiten Zweck, nämlich Forschung und Erkenntnisproduktion, zu überbrücken und dabei dennoch einen ausreichenden Schutz der Grundrechte der Betroffenen sicherzustellen. Inzwischen sind Datentreuhänder in der öffentlichen wie der Fachdebatte zu einem allgemeinen Lösungsmodell für den Datenschutzbereich avanciert. Zwei Gründe sind dafür ursächlich: zum Einen der verbreitete Glaube, dass Daten(fluss)kontrolle das eigentliche Problem sei, dass der Datenschutz zu lösen versuche; zum Anderen die zunehmende gesellschaftliche Durchsetzung von neoliberalen Responsibilisierungsstrategien, also der Übertragung von Verantwortung für die Lösung systemischer Probleme auf Individuen, einschließlich deren absehbaren Scheitern, das dann als Anknüpfungspunkt für Schuldvorwürfe dient. Ausgehend von einem Datenschutzverständnis, das Datenschutz nicht als individuelle Befindlichkeit, private Neigung oder Schutz einer als privat verstandenen Sphäre und schon gar nicht als auf die Betroffenen abgewälzte Schutzverantwortung versteht, sondern als Mittel zur Festlegung und Durchsetzung der Bedingungen, unter denen moderne Informationsverarbeitung gesellschaftlich, also für alle Teile der Gesellschaft, akzeptabel sein kann, formuliert der Beitrag eine grundsätzliche Kritik an Datentreuhändern. Er zeigt, wie Datentreuhänder nicht nur zur Fortschreibung einer neoliberalen Individualisierungs- und Responsibilisierungsstrategie im Datenschutzbereich dienen, sondern dass sie auch strukturell nicht in der Lage sein können, den Schutz der Grundrechte bei der Datenverarbeitung sicherzustellen – entweder mangels Macht gegenüber den großen Datenkonzernen wie Google, Amazon, Facebook, Apple oder Microsoft, oder weil sie selbst zu mächtigen Spielern, vielleicht gar Monopolisten und zentralen Gatekeepern, und damit Grundrechtsrisiken werden.