Kinder und Jugendliche nutzen heute umfassend das Internet und kommen mit datenintensiven Anwendungen in Berührung. Dies betrifft insbesondere Social-Media-Netzwerke, die laut ihrer Nutzungsbedingungen an sich erst ab einem bestimmten Alter genutzt werden können. Julius Schrader erörtert die Frage, ab welchem Alter und unter welchen Voraussetzungen Minderjährige wirksam in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen und Verträge abschließen können, bei denen Daten als Gegenleistung fungieren. Die DS-GVO sieht für die Einwilligung eine europaweit einheitliche Altersgrenze von 16 Jahren vor, lässt jedoch abweichende nationale Regelungen in begrenzter Form zu; die Regelung der Geschäftsfähigkeit ist dem nationalen Recht überlassen. In diesem Spannungsverhältnis formuliert Julius Schrader Vorschläge für eine umfassende Regelung des Minderjährigenschutzes für die Einwilligung und den Vertrag Dienst gegen Daten.