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Abschreckungseffekte im digitalen Raum und wie sie die Grundrechtsausübung beeinflussen

Selbstzensur im Netz: Julian Staben legt umfassende Publikation im deutschsprachigen Raum zu Nebeneffekten staatlichen Handelns vor. HIIG-Wissenschaftler regt an, Abschreckungseffekte durch Online-Überwachung und die Regulierung von Meinungsäußerung im Internet neu zu beurteilen.

Berlin, 18. April 2017 – Spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden überlegen sich viele, was sie ihrem Smartphone, sozialen Netzwerken und Cloud-Anbietern noch anvertrauen können. Unsicherheiten, was gesagt werden darf und wer gerade mitliest, können zur weitreichenden Selbstzensur führen. Damit befinden wir uns in einem rechtsstaatlichen Debakel. Denn diese Selbstzensur – sogenannte Abschreckungseffekte (chilling effects) – gefährden Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung. Julian Staben, Forscher am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft (HIIG), untersucht in seiner Doktorarbeit „Der Abschreckungseffekt auf die Grundrechtsausübung: Strukturen eines verfassungsrechtlichen Arguments“ den rechtlichen Umgang mit diesen Effekten insbesondere in Bezug auf Online-Überwachung und Regulierung von Online-Kommunikation.

Ähnlich wie Medikamente können auch Gesetze Nebenwirkungen aufweisen, sagt Staben. Kein Medikament sollte auf den Markt kommen, ohne dass es ausgiebig auf Wirkungen getestet wurde. Bei Gesetzen ist das anders. Ihr Entstehungsprozess ist zwar meist genauso komplex wie die Entwicklung eines Medikaments, doch erprobt werden können sie kaum. Das ist kein großes Problem, denn Gesetze können korrigiert werden, genauso wie Medikamente abgesetzt oder ersetzt werden können. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Nebenwirkungen lebensgefährlich werden. Übertragen auf einen Rechtsstaat ist das der Fall, wenn Gesetze durch ihre Nebenwirkungen Grundrechte und Demokratie gefährden. Der HIIG-Forscher sagt: „Vage Regelungen zur Meinungsfreiheit können zum Beispiel einen solchen Effekt haben.“

Dieser für freiheitlich-demokratische Gesellschaften potenziell verheerende Effekt wirft vielfältige und bei weitem nicht nur rechtliche Fragen auf. Julian Staben schlägt in seiner Doktorarbeit vor, wie diese Effekte rational verarbeitet werden können: „Der Schlüssel liegt dabei in einer offenen Argumentation der Gerichte, die detailorientiert und transdisziplinär informiert vorgeht.” Die gewonnenen Ergebnisse der Studie sind jedoch nicht nur ein Leitfaden für Gerichte, die mit den Abschreckungseffekten argumentieren. Sie könnten auch für andere Wissenschaften und demokratische Gesellschaften insgesamt von Bedeutung sein. Beispielsweise zeigt Staben Möglichkeiten auf, wie betroffene Personen sich mit der Argumentation von Einschüchterungseffekten vor Gericht verteidigen können: „Betroffene profitieren möglicherweise auch individuell davon, dass sie die gesellschaftliche Dimension des Effektes im gerichtlichen Verfahren möglichst genau darlegen”.

Staben regt mit seiner Analyse eine verfassungsrechtliche Neuvermessung von Abschreckungseffekten durch online-gestützte Überwachung und die Regulierung von Meinungsäußerung im Internet an. Die rechtliche Argumentation mit diesen Nebeneffekten staatlichen Handelns sollte dabei auf empirische Ergebnisse der Sozialwissenschaften zurückgreifen. In Hinblick auf Gesetze, welche Möglichkeiten der Online-Überwachung zulassen, sieht Julian Staben den Gesetzgeber in der Verantwortung, stets die Kategorie der Abschreckungseffekte zu berücksichtigen. Ihr Fehlen in der Gesetzesbegründung indiziere die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes.

Mit seiner Doktorarbeit schlage Staben in die richtige Kerbe, meint Wolfgang Schulz, Direktor des HIIG und des Hans-Bredow-Instituts in Hamburg: „Mit Einschüchterungseffekten wird gerade bei Beeinträchtigung von Kommunikation im Internet im Fachdiskurs – aber auch im politische Raum – gern argumentiert. Bislang fehlte aber eine vertiefte Analyse die zeigt, welche Überzeugungskraft das Argument an unterschiedlichen Stellen einer rechtlichen Untersuchung hat. Diese Lücke hat Julian Staben auf eindrucksvolle Weise geschlossen.”

Weitere Infos: Die Publikation ist bei Mohr Siebeck in der Schriftenreihe „Internet und Gesellschaft” erschienen. Staben, J. (2016). Der Abschreckungseffekt auf die Grundrechtsausübung: Strukturen eines verfassungsrechtlichen Arguments. Mohr Siebeck. Der Druck der Arbeit wurde durch einen Druckkostenzuschuss des Bundesministeriums des Innern ermöglicht.

Pressekontakt: Florian Lüdtke | Tel. +49 30 200 760 82 | florian.luedtke@hiig.de

 

Über das HIIG
Das Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft (HIIG) zielt darauf ab, die dynamische Beziehung von Internet und Gesellschaft zu erforschen. Es soll ein tieferes Verständnis des Zusammenspiels zwischen sozio-kulturellen, rechtlichen, ökonomischen und technischen Normen im Digitalisierungsprozess erlangt werden und damit eine fundierte, sachliche Grundlage für den Dialog der verschiedenen Interessengruppen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft geschaffen werden. Wesentlicher Bezugsrahmen für die Forschung sind die Veränderungen im Spannungsfeld von Governance und Innovation. Diese Wechselbeziehungen sind variantenreich und strukturbildend; sie werden praktisch in allen gesellschaftlichen Bereichen und wirtschaftlichen Sektoren wirksam: in Staat und Verwaltung, Unternehmen und Märkten wie auch in verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gruppen, auf der lokalen bis hin zur globalen Ebene.

Das HIIG wurde 2011 von der Humboldt-Universität zu Berlin (HU), der Universität der Künste Berlin (UdK) und vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) gegründet mit dem Hans-Bredow-Institut Hamburg als integriertem Kooperationspartner. Die Forschungsdirektoren des Instituts sind Prof. Dr. Jeanette Hofmann, Prof. Dr. Dr. h.c. Ingolf Pernice, Prof. Dr. Dr. Thomas Schildhauer und Prof. Dr. Wolfgang Schulz.

Florian Lüdtke

Ehem. Koordinator Wissenschaftskommunikation

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