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free speech
27 July 2016

Digital Copyright & Free Speech: Technical protection measures according to US law on trial

The Electronic Frontier Foundation, a civil liberties group, is suing the US govnerment over the DMCA’s anti-circumvention rules. This post explains why this law prohibiting the circumvention of technical protection measures may indeed be unconstitutional and compares the provisions with the European anti-circumvention rules.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF), eine amerikanische Bürgerrechtsorganisation, hat vor wenigen Tagen beim US District Court for the District of Columbia Klage gegen die amerikanische Regierung eingereicht. Anlass: Section 1201 des Digital Millenium Copyright Acts. Diese Norm betrifft die Ausstattung urheberrechtlich geschützter Werke mit einem technischen Kopierschutz – genau genommen das Verbot, diesen Kopierschutz zu umgehen.

Das Verfahren bringt eine spannende Debatte zur Nutzungsfreiheit im Urheberrecht in Schwung – vielleicht auch in Europa.

In ihrer Klageschrift legen die Anwälte der EFF dar, dass sie diese Norm für verfassungswidrig halten:

“[T]hese provisions broadly restrict the public’s ability to access, speak about, and use copyrighted materials, without the traditional safeguards—such as the fair use doctrine—that are necessary to protect free speech and allow copyright law to coexist with the First Amendment.”

Der rechtliche Schutz für technische Schutzmaßnahmen in den USA

Wenn urheberrechtlich geschützte Werke verkauft werden, sei es auf Trägern wie CDs/DVDs oder per Downloads, werden sie häufig mit einem Kopierschutz versehen. In Zeiten verlustfreien Kopierens sollen die Käufer dadurch in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden, mit dem Werk so zu verfahren, wie sie möchten. Dies betrifft Unterhaltungselektronik genauso wie beispielsweise (ebenfalls urheberrechtlich geschützte) Computerprogramme, die Autos oder sonstige “smarte” Produkte bis hin zu medizinischen Implantaten steuern. Mithilfe des technischen Kopierschutzes erhalten die Hersteller – so der Vorwurf – ein zusätzliches Monopol über Ersatzkomponenten und Service.

Den Kopierschutz zu umgehen ist nach Section 1201 DMCA grundsätzlich illegal, außer, wenn das US Copyright Office (gemäß Section 1201 (a) (1) (C) DMCA) eine Ausnahme vom Umgehungsverbotgenehmigt. Diese Ausnahmen werden alle drei Jahre überprüft und ggf. erweitert, können theoretisch aber auch wieder abgeschafft werden.

Aktuelle Ausnahmen ermöglichen beispielsweise die Umgehung von Kopierschutz auf Blu-ray Disks, um kurze Filmausschnitte in Dokumentarfilmen zu verwenden, oder auf Handys, um vorinstallierte Programme von einem Gerät löschen zu können. Diese Ausnahmen sind stets ausgesprochen detailliert, eng gefasst, und letztlich das Ergebnis aufwendiger Lobbyarbeit durch betroffenene Nutzer.

Wieso der Umgehungsschutz wahrscheinlich verfassungswidrig ist

Auf den ersten Blick wird klar, dass die amerikanische fair use-Schranke viele Nutzungen erlaubt, die von den Umgehungsschutz-Ausnahmen des US Copyright Office jedoch nicht erfasst werden. Beispielsweise kann sogar das vollständige Kopieren eines audiovisuellen Werkes zu Zwecken der Kritik unter fair useerlaubt sein. Die entsprechende Umgehungsschutz-Ausnahme ist aber beschränkt auf die Nutzung von “short portions” des jeweiligen Werkes. Obwohl das materielle Urheberrecht also nicht dagegen spricht, bleiben viele Nutzungen illegal, wenn die genutzten Werke mit einem Kopierschutz versehen sind.

Außerdem können sich für Forschung und Wissenschaft sog. Chilling Effects ergeben: Ausnahmen zur Kopierschutzumgehung für Forschungszwecke sind oftmals eng gefasst oder unklar. Aus Furcht vor Rechtsverfolgung können sich Forscher dazu gezwungen sehen, wichtige Forschungsergebnisse – wie das Bestehen von Sicherheitslücken in bestimmten IoT-Produkten – nicht zu veröffentlichen.

Wie der U.S. Supreme Court jedoch wiederholt festgestellt hat (dazu näher hier), ist das amerikanische Copyright-System (nur) deswegen mit der amerikanischen Verfassung vereinbar, weil ein ausreichender Freiraum für die Auseinandersetzung mit bestehenden Werken für Meinungsäußerungen, Wissenschaft und Kunst besteht. Dies wird durch gesetzliche Ausnahmeregelungen (wie insbesondere fair use) sichergestellt. Durch den Kopierschutz wird diese verfassungsrechtliche Balance empfindlich zulasten von Forschern, Dokumentarfilmern, Remixern und sonstigen Nutzern gestört, was eine Verletzung des First Amendments (Free Speech) bedeuten kann. Nach fast 20 Jahren DMCA-Kopierschutz ist es also höchste Zeit für eine gerichtliche Überprüfung.

Kopierschutz und Nutzungfreiheiten in Europa

Der rechtliche Schutz von technischen Schutzmaßnahmen ist ein Thema, das auch in Europa seit vielen Jahren diskutiert wird. Die deutsche Regelung in § 95 a und b UrhG basiert auf europäischen Vorgaben (Art. 6 der InfoSoc-Richtlinie). Das europäische System unterscheidet sich an einigen Punkten vom amerikanischen – insbesondere gibt es keine Behörde, die regelmäßig bestimmte Nutzungen als vom Umgehungsschutz ausgenommen deklariert.

Ein Selbsthilferecht der Nutzer zum Hacken des Kopierschutzes, um allgemein von Schranken wie der Privatkopie-Schranke Gebrauch zu machen, sieht auch die europäische Regelung nicht vor. Vielmehr nennt die Richtlinie einige Schranken (beispielsweise zum Gebrauch im Schulunterricht), bei welchen Rechteinhaber verpflichtet sind, den Nutzern die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Werk entsprechend zu nutzen. Nicht aufgenommen in dieser Liste sind aber beispielsweise die besonders grundrechtsrelevanten Schranken für Parodien oder Zitate. Zudem sind derzeit in Deutschland – wenn Werke mit Kopierschutz ausgestattet sind – nur analoge, aber keine digitalen Privatkopien zulässig.

Die Beispiele zeigen, dass sich auch in Europa das Verhältnis von urheberrechtlichem Schutz und Nutzungsfreiheit durch technische Schutzmaßnahmen gravierend verschieben kann. Womöglich bringt das Verfahren in den USA auch in die europäische Debatte neuen Schwung.

Foto: Bearbeitet, Original von User John Morton / flickrCC BY-SA 2.0

This blogpost was published first on Telemedicus.

Henrike Maier, Dr.

Former associated Researcher: Innovation & Entrepreneurship

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