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Bitcoin – plutocracy in instalments?
The development of so-called cryptographic currencies has been tied to promises and hopes in equality of political influence and the elimination of trust in a centralized authority. It seems, however, that the actual design of such systems is a tad more complicated. At this months Digitaler Salon Million Bitcon Baby on 29 March we will discuss the future of the digital currency Bitcoin. HIIG doctoral student Julian Hölzel explains in advance how Bitcoin came into being.
Die Geschichte des digitalen Zahlungsverkehrs beginnt nicht mit dem Aufkommen von Bitcoin. Bereits mit der Einführung von Geldautomaten und deren Anbindung an Netzwerke der Banken in den späten 1960er Jahren konnten Kundinnen und Kunden elektronisch vermittelte Buchungsvorgänge anstoßen. Die Digitalisierung der Buchhaltung der Banken sowie die Vernetzung der physikalischen Standorte war da bereits in vollem Gange.1 Bis Ende der 1970er Jahre war damit die Digitalisierung des Buchgeldes, welches heute noch mehr als damals einen wesentlichen höheren Anteil an der Geldmenge einnimmt, abgeschlossen.
Die bis dahin eingetretene Entwicklung auf Basis der automatisierten Buchhaltung stieß jedoch alsbald auf das Bedürfnis, nicht jegliche Transaktion gegenüber der Bank offenlegen zu müssen. Um diesem Bedürfnis gerecht zu werden und zugleich die Rationalitäts- bzw. Convenience-Gewinne der Digitalisierung beizubehalten, stellte David Chaum im Jahr 1982 ein Konzept für digitales Bargeld vor.2 Damit ermöglichte er die Schöpfung digitaler Werteinheiten, die von den Banken an deren Kundinnen und Kunden ausgegeben werden konnten und zugleich nicht persönlich an diese gebunden waren. Das System setzte sich allerdings nicht durch, vermutlich auch wegen des zunehmenden Verbreitungsgrades bargeldloser Zahlungsmöglichkeiten parallel zur versuchten Einführung in den 1990er Jahren. Vor allem war, und das ist für das Verständnis des mittlerweile wieder abflauenden Hypes um sogenannte kryptographische Währungen wichtig, Chaums System abhängig von Banken, die nach wie vor die Kontrolle über die Zahlungsabwicklung ausübten, sowie der Zentralbank als Hüterin der Währungspolitik. Damit wird auch der Unterschied zwischen automatisierten Buchungsvorgängen, digitalen Geldzeichen und einer digitalen Währung klarer: Er liegt im Modus der Geldschöpfung, nicht in der Repräsentationsform des Geldes.
Eine Währung wird erst zur Währung durch ihre Geldschöpfungsautonomie, d.h. deren Kontrolle über die Knappheitsbedingungen des Geldes. Es war dann auch ein zentrales Motiv der seit Ende der 1990er Jahren einsetzenden Entwicklung kryptographischer Währungen, diese Kontrolle unter ständiger Abwesenheit staatlicher Herrschaft sicherzustellen. Darüber hinaus, und das unterscheidet kryptographische von Komplementärwährungen, sollte die Steuerung der Geldschöpfung sowie die Abwicklung von Zahlungsvorgängen von jeglicher zentraler, d.h. nicht nur staatlicher Regulierung abgekoppelt werden. Ziel war, neben der Resilienz gegenüber auch mittelbarer staatlicher Einflussnahme, eine Immunisierung der Währung gegenüber Partikularinteressen.
Das grundlegende Funktionskonzept derartiger Währungen ist leicht zu verstehen. Dabei ist es hilfreich, die zwei Bedingungen für ihre Leistungsfähigkeit ohne Ansehung ihrer technischen Umsetzung zu betrachten. Einmal ist dies die Transaktionskontrolle: Das System muss gewährleisten, dass eine Werteinheit, seien es physische Münzen oder virtuelle Coins, von einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer nur bei vorherigem Zufluss und darüber hinaus nur ein einziges Mal zum Gegenstand einer Transaktion gemacht, d.h. ausgegeben werden kann. Legitime Transaktionen schließen nur an legitime Transaktionen an. Für Bargeld werden diese Funktionen durch Fälschungssicherheit der Geldzeichen, d.h. durch einen gegenüber dem Ertrag relativ hohen Vervielfältigungsaufwand, und durch tatsächlichen Besitz erfüllt. Alternativ ließe sich ein entsprechender Effekt durch die Vergabe eindeutiger Seriennummern und einem laufend aktualisierten Transaktionsregister erzielen. Dieses Modell der Transaktionskontrolle findet sich ansatzweise im Giroverkehr, wobei Geld dort nurmehr summenmäßig als abstrakte Forderung gegenüber der Bank repräsentiert ist, womit das Erfordernis der Seriennummer entfällt. Der Zustand des Systems zu einem gegebenen Zeitpunkt, etwa hinsichtlich einer erfolgten Zahlung, ergibt sich dann durch einen Blick in das Transaktionsregister. Das begriffliche Äquivalent bei vielen kryptographischen Währungen ist die sogenannte Blockchain. Von dem Buchgeldsystem einer Bank unterscheidet sich die Verwaltung: Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer führen dieses Register, eine zentrale Registerinstanz entfällt.
Die zweite Leistung, die vom Währungssystem erbracht werden muss, ist die Geldschöpfung. Diese erfolgt ebenfalls unabhängig von einer zentralen Instanz (im staatlichen Währungssystem üblicherweise die Zentralbank), sondern, wie bei jedem Fiatgeld gewissermaßen aus dem Nichts, durch eine Transaktion der Schöpferin oder des Schöpfers an sich selbst. Diese Transaktion akzeptiert das System nur, wenn die entsprechende Stelle den Nachweis erbringt, ein Problem bestimmten Schwierigkeitsgrades gelöst zu haben. Damit wird die Frequenz der gültigen Schöpfungsakte und folglich die Geldmenge stabilisiert.
Dass durch die Dezentralisierung, die das System von Partikularinteressen unabhängig machen soll, tatsächlich nur eine Verlagerung politischer Fragen in den Bereich der Technikgestaltung, und damit wiederum in die Hände Weniger, bewirkt wurde, wird dabei zuweilen geflissentlich ignoriert.3 Gut sichtbar aber wird dieser Umstand durch die derzeit hitzig ausgetragenen Kontroverse um eine Änderung der Regeln gemeinsamer Buchführung bei Bitcoin. Es würde in die Irre führen, derartige Beschlüsse mit Verweis auf die vermeintlich basisdemokratisch organisierte Konsensbildung zu legitimieren: Tatsächlich entscheiden, jedenfalls im Fall von Bitcoin, einige wenige Akteure über die Adaption neuer Regeln. Insoweit gilt nicht one man, one vote, sondern das Stimmgewicht verhält sich direkt proportional zur verfügbaren Rechenleistung und hängt somit direkt von der finanziellen Ausstattung dieser sogenannten Miner ab. Diese Gefahr der Plutokratie wird in der Community durchaus gesehen und führen dann zu Entwicklungen wie etwa Litecoin, welches durch die Implementierung eines bestimmten Regelwerkes sicherzustellen versucht, das Stimmgewicht gleichmäßiger im Netzwerk der Teilnehmenden zu verteilen, indem die Berechnung der Funktion nur schwer parallelisiert werden kann. Gleichwohl bleibt das Problem der Bevorzugung hardware- und damit finanzstarker Akteure grundsätzlich bestehen. Daher wählen wieder andere Varianten alternative Konzepte. Bei Peercoin etwa tritt neben die Geldschöpfung rein aufgrund aufgewendeter Rechenleistung (sog. Proof-of-Work) die durchschnittliche Haltezeit der Münzen an einer Adresse (sog. Proof-of-Stake) als Parameter, durch den tendenziell rechenschwache Akteure einen Vorteil erlangen. Die Wahrscheinlichkeit der Geldschöpfung ist hierbei umgekehrt proportional zum Alter der Münzen: je älter die gehaltenen Münzen sind, desto weniger Rechenleistung muss aufgewandt werden.
Plutokratische Tendenzen sind nicht die einzige Herausforderung, mit denen insbesondere Bitcoin zu kämpfen hat. Zwischenzeitlich ist insbesondere der europäische Gesetzgeber auf dieses Währungsphänomen aufmerksam geworden und unterwirft in einer Novelle der Zahlungsdiensterichtlinie Währungsbörsen und Onlinedienste, die die Infrastruktur zur Teilnahme an derartigen Währungen bereitstellen, der Regulierung. Diese zwingt die beiden Akteure, ihren Kundinnen und Kunden die bürgerliche Identität abzuverlangen. Eine der zentralen Versprechungen dieser Währungssysteme wird dadurch unter Druck gesetzt: die Gewährleistung der Anonymität im Sinne einer Unabhängigkeit von bürgerlichen Identitäten. Dies ist besonders prekär, da durch das Konzept eines öffentlich einsehbaren Transaktionsregisters die gesamte Transaktionshistorie der Inhaberin einer Adresse aufgedeckt werden würde. Inwieweit Gegenmaßnahmen wie etwa transaktionsspezifische Adressen und Mixing Services diese Entwicklung auffangen können, muss sich noch zeigen.4
Footnotes
2 Chaum, Blind Signatures for Untraceable Payments, in: Advances in Cryptology: Proceedings of Crypto 82 (1983) 199.
3 Zu einem ähnlichen ‘naturalistischen Fehlschluss’ der Dezentralisierungsapologeten nicht zuletzt Agre, P2P and the Promise of Internet Equality, Communications of the ACM 46 (2003) 39, 42; die Debatte zum Verhältnis von ‘Computerisierung’ und ‘Organisationsstrukturen’ ist noch wesentlich älter und reicht jedenfalls bis in die späten 1950er Jahre zurück, siehe George/King, Examining the Computing and Centralization Debate, Communications of the ACM 34 (1991) 62, 64.
4 Tschorsch/Scheuermann, Bitcoin and Beyond: A Technical Survey on Decentralized Digital Currencies, IEEE Communications Surveys & Tutorials (2016) 2084, 2108, die noch eine Reihe weiterer Angriffsmodelle und Verteidigungsstrategien vorstellen.
This post is part of a weekly series of articles by doctoral candidates of the Alexander von Humboldt Institute for Internet and Society. It does not necessarily represent the view of the Institute itself. For more information about the topics of these articles and associated research projects, please contact info@hiig.de.
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