Stellungnahme zum Konsultationsverfahren des BfDI zur Anonymisierung unter der DSGVO unter besonderer Berücksichtigung der TK-Branche. Zusammenfassung: Eine Anonymisierung ist eine Operation, die personenbezogene Daten (Input) in nicht-personenbezogene Daten (Output) transformiert. Sie fällt in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Der Zweck jeder Anonymisierung besteht darin, den Anwendungsbereich der DSGVO zu verlassen. Damit einher geht der Verlust des effektiven Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen. Vor einer Anonymisierung ist demnach notwendig eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Artikel 35 DSGVO durchzuführen.