Anonymisierungstechniken wird eine besondere Rolle bei der Umsetzung gesetzlicher Pflichten zugeschrieben, etwa als technisch-organisatorische Maßnahmen zur datenschutzfreundlichen Technikgestaltung. Sie gelten überdies als Antidot gegen den weiten sachlichen Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung, die sich für „anonyme Daten“ nicht zuständig erklärt. Dabei ist derzeit ungeklärt, ob und inwieweit technische Anonymisierung den rechtlichen Anforderungen an eine Anonymisierung Rechnung trägt. Der vorliegende Beitrag skizziert begriffliche Äquivalenzen und Unterschiede.