Anbieter von Onlinekommunikationsdiensten implementieren in jüngster Zeit immer öfter dezidierte Funktionen, durch welche den Nutzern zusätzliche Informationen über das Kommunikationsverhalten ihrer Interaktionspartner zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Gestaltung des Codes von Onlinekommunikationsdiensten im Sinne des panoptischen Schemas ist geeignet das Verhalten der Nutzer zu beeinflussen. Dieser Effekt kann wiederum dazu beitragen den Widerspruch zwischen den Einstellungen der Nutzer im Hinblick auf Datenschutz und der ihrer Nutzungspraxis verständlich werden zu lassen. Vor diesem Hintergrund werden drei einschlägige datenschutzrechtliche Regulierungskonzepte gegenübergestellt: das Konzept informierter Zustimmung, die Förderung von Datenschutzwettbewerb und „Privacy by Design and by Default“. Anhand der jeweiligen Umsetzungsvorschläge im Entwurf der EU-Kommission für eine Datenschutzgrundverordnung wird der Frage nachgegangen, welches dieser Konzepte für eine adäquate Regulierung von Datenschutz in inkludierenden Onlinekommunikationsdiensten Frage käme. Im Ergebnis wird für einen ausgewogenen Mix regulatorischer Konzepte plädiert.