Die massenhafte Erhebung und Verarbeitung von Daten und Informationen stellt die Anwender und Adressaten des Datenschutzrechts vor große Herausforderungen. Zu diesen Herausforderungen zählt die Abgrenzung des sachlichen Anwendungsbereiches des Datenschutzrechts. Es geht hierbei um die zentrale Frage, auf welche Daten und Informationen unserer modernen Wirklichkeit datenschutzrechtliche Vorschriften anwendbar sind bzw. sein sollen und auf welche nicht.