Im Hinblick auf die Auswirkungen der Schrems-Entscheidung des EuGH sind die innereuropäischen Implikationen und ihr Einfluss auf die transatlantische Datenschutzdebatte bisher wenig beleuchtet worden – und das obwohl Max Schrems, der Kläger des Ausgangsverfahrens, bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung prophezeit hat, dass dieses Urteil auch für die Regelungen und Praktiken innereuropäischer Überwachung Folgen haben werde. Ist das tatsächlich so? Oder fordert der EUGH von den USA Beschränkungen im nationalen Sicherheitsrecht, die er von den EU-Mitgliedsstaaten nicht verlangen kann? Wirkt sich das Urteil auf die Überwachung von Nicht-Unionsbürgern durch EU-Staaten im Ausland aus? Was folgt daraus für die Datenschutzdiskussion zwischen der EU und den USA?