In seinem Urteil zum deutschen Rundfunkbeitrag entschied der EuGH, dass die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch einen –Beitrag keine erhebliche Änderung bedeute und somit nicht der Notifizierungspflicht bei der EU-Kommission unterlag. Im Ergebnis stellte der Gerichtshof damit klar, dass das deutsche Modell der Rundfunkfinanzierung keinen Verstoß gegen Unionsrecht darstellt, nur wenige Monate nach dem Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts.