Gesichtserkennung wird von großen Tech-Unternehmen als hilfreiche und intelligente Technologie vermarktet, die als besonders vielfältig einsetzbar und sicher gilt. Doch sie trifft auf Vorbehalte, nicht nur bezüglich der Treffgenauigkeit des Systems, sondern auch bezüglich der gefährdeten Privatheit derjenigen, die von ihr erfasst werden. Der Beitrag gibt einen Überblick der aktuellen Diskussion rund um die global eingesetzte Technologie und nimmt eine rechtliche Einordnung ihres Einsatzes in Deutschland vor. Bisher in der Öffentlichkeit wahrgenommen wurden die biometrischen Kameras im Berliner Bahnhof Südkreuz. Anhand dieses Beispiels soll u.a. auf Fragen des Grundrechtseingriffs, der gesetzlichen Grundlage und anderer Unvereinbarkeiten mit der derzeitigen Rechtslage eingegangen werden.