Im März diesen Jahres stellte Justizminister Heiko Maas einen Gesetzesvorschlag gegen »Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten« vor. Der Entwurf für das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) betrifft vor allem Anbieter sozialer Online-Plattformen und deren Umgang mit zwei Phänomenen, die als »Hate Speech« und »Fake News«-Konzept gemeinsam ihre politische Wirkung im letzten Jahr entfalteten.
Die rechtliche Einordnung und Bewertung des umstrittenen Gesetzentwurfs wollen wir an dieser Stelle anderen überlassen. Wir fragen: Wie konnte es dazu kommen, dass sich der Diskurs um diese politischen Kampfbegriffe in Deutschland nun tatsächlich rechtlich zu institutionalisieren scheint? Im ersten Teil rekonstruieren wir den Verlauf der beiden Diskussionen im letzten Jahr. Im zweiten Blogpost widmen wir uns der zunehmenden Politisierung der Diskussionen, die am Ende des Jahres in einen gemeinsamen Diskurs über eine Regulierung zweier eigentlich sehr unterschiedlichen Phänomene mündete.