Mitte März stellte Justizminister Heiko Maas einen Gesetzesvorschlag gegen „Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten“ vor. Der Entwurf für das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) betrifft vor allem Anbieter sozialer Plattformen im Internet. Die rechtliche Einordnung und Bewertung des Entwurfs wollen wir an dieser Stelle anderen überlassen. Uns interessiert hingegen, wie es dazu kommen konnte, dass sich der Diskurs um diese politischen Kampfbegriffe in Deutschland nun tatsächlich rechtlich zu institutionalisieren scheint.