Das IT-Sicherheitsgesetz schafft eine Pflicht zur Sicherung von Telemediendiensten im neuen § 13 Abs. 7 TMG. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Sicherungspflicht und illustriert ihre rechtlichen und praktischen
Auswirkungen. Die Sicherungspflicht bezweckt, dem Trend entgegenzuwirken, durch Kompromittieren von
Telemediendiensten auf Daten zuzugreifen und Schadcode zu verbreiten. Der Beitrag erläutert eingehend die Tatbestandsmerkmale des § 13 Abs. 7 TMG und beleuchtet die rechtlichen Auswirkungen insbesondere im öffentlichen Recht und im Zivilrecht. In zwei fiktiven Fallstudien werden die praktischen Konsequenzen für einen Handwerksbetrieb mit einer einfachen Webseite und ein mittelständisches Unternehmen mit einem Webshop skizziert. § 13 Abs. 7 TMG statuiert eine abstrakte Regel, die sich dem raschen technischen Wandel anpasst, aber auch fortlaufend konkretisiert werden muss. In der Praxis lassen sich die Maßnahmen zumutbar an Dritte auslagern.