Remix-Filme werden täglich in großer Zahl erstellt und auf Hosting-Plattformen zugänglich gemacht. Ihr Wesensmerkmal ist die Rekombination fremden Filmmaterials. Remixe können daher eine Vielzahl von Urheber- und Leistungsschutzrechten verletzen, sofern sie nicht über urheberrechtliche Schranken privilegiert sind. Bei der Zugänglichmachung auf Plattformen treffen die Rechte von Nutzern, Rechteinhabern und Plattformbetreibern aufeinander. Aufgrund von vertraglichen Beziehungen, der Internationalität der Parteien sowie dem Einsatz automatisierter Filter, erweist sich die Rechtslage hier als besonders komplex. Henrike Maier untersucht rechtsvergleichend für das deutsche und U.S.-amerikanische Recht, inwieweit gesetzlich erlaubte Nutzungen zugunsten von Remixen greifen und wie sich die Zugänglichmachung über Plattformen auf diesen Rechtsbereich auswirkt. Dabei zeigt sie insbesondere die Bedeutung der Kunstfreiheit für die Schrankenauslegung und im Take-Down-Prozess auf.
Besprochen von:
- Jütte, ZUM 2018, 824 (http://www.urheberrecht.org/reviews/toc/zum/current/)
- Specht, MMR-Aktuell 2018, 411941 (http://rsw.beck.de/cms/?toc=mmr.120&docid=411942)