Republik.at: für eine Verfassung der Freiheit in der Digitalität
Author: | Kettemann, M. C. |
Published in: | Österreich22 |
Year: | 2020 |
Type: | Other publications |
Auch wenn nicht jede gesellschaftliche Entwicklung auf „Digitalisierung“ zurückgeführt werden kann, ändert sich mit dem digitalen Wandel unsere Gesellschaft. Dieser Wandel macht weder vor der Verfassung noch vor der Republik halt. Um die Gefahren der Digitalität abzuwenden, aber ihre Potentiale heben zu können, bedarf es einer kritischen Sicht auf die „Republik.at“ und auf die Verfassung (der Verfassung) Österreichs in der Digitalität. Das Ziel ist klar: individuelle Freiheitsräume garantieren und gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer zukunftsorientierten Verantwortungs- und Nachhaltigkeitsgesellschaft stärken. In ihrem 100. Jahr muss die Verfassung sanft erneuert werden, um in der digitalen Konstellation weiterhin eine Verfassung der Freiheit zu bleiben. Wir müssen die Freiheit gegen neue Gefahren verteidigen lernen, nicht mehr (primär) gegenüber dem Staat, zumindest bei uns nicht, sondern auch und gerade gegenüber privaten Akteuren, die Kommunikationsinfrastrukturen zur Verfügung stellen. Dafür brauchen wir ein anderes (neues) Instrumentarium des Freiheitsschutzes. Die private Macht ist technisch verbrämt und beruht auch auf den Hausrechten der Unternehmen. Aber in der Casa Austria ist die Verfassung vorrangig: Als Verfassung der Freiheit muss sie mit Recht Grenzen aufzeigen für private Ordnungsbildung und individuelle Freiheitsräume wahren. Aber auch die Republik, unser „Österreich 22“, muss mit der Zeit gehen: Damit die Republik eine res publica bleibt, müssen die vielfältigen Publika von der öffentlichen Sache – der Sicherung gesellschaftlichen Zusammenhalts – überzeugt werden. Staatliche Maßnahmen müssen mit Rechtfertigungsnarrativen flankiert werden. Nur wenn der Raum der Gründe, sich an Recht – auch online – zu halten, zeitgemäß und lebensweltadäquat gefüllt wird, ist die normative Ordnung der Republik.at zukunftssicher.
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Matthias C. Kettemann, Prof. Dr. LL.M. (Harvard)