Staatliches Informationshandeln kann mittlerweile zum anerkannten Repertoire der staatlichen Handlungsformen gerechnet werden. Mit der amtlichen Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung, Warnung, Empfehlung oder Kritik gehen nicht selten intendierte Steuerungseffekte einher. Das Informationshandeln bezieht sich nicht mehr nur auf umwelt- und gesundheitsschädliche Wirkungen bestimmter Produkte und Lebensmittel oder auf die "destruktive" Wirkung von Jugendsekten, sondern findet auch im Bereich der IT-Sicherheit statt. Dort gibt es bereits Rechtsgrundlagen, die staatliches Informationshandeln regeln und etwa Warnungen vor Sicherheitslücken ausdrücklich erlauben. Große Aufmerksamkeit erlangte in diesem Zusammenhang beispielsweise die Warnung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor "Heartbleed", einer für nahezu das gesamte Internet kritischen Sicherheitslücke. Gegenstand des folgenden Beitrags sind die für das Informationshandeln erforderlichen Rechtsgrundlagen im BSI-Gesetz, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Entwurfs der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit in Europa (NIS-Richtlinienentwurf).