Technikregulierung erfolgt häufig durch doppelte Delegation der konkreten Regelausgestaltung - vom Staat an Private und vom Recht in die Informatik. Dabei besteht nicht nur ein Legitimationsdefizit. Wegen Wechseln zwischen disziplinären Logiken tritt auch eine spezifische Unschärfe auf. Der Staat kann mit interdisziplinärer Behördenarbeit gegensteuern. Für Private sollte eine Technology Judgement Rule gelten.