In der Debatte um Facebook und Cambridge Analytica geht es um die grundsätzliche Stellung des Bürgers als essentieller Bestandteil der öffentlichen Meinungsbildung, welcher Ziel von politischer und nichtpolitischer Werbung wird, wenn die Daten, die ein soziales Netzwerk über ihn sammelt, vollumfänglich ausgewertet werden. Ist Microtargeting verfassungsrechtlich nur zu bestimmten Zwecken zulässig? Kann man dem Grundrechtsträger als Verbraucher und Wähler unterschiedliche Schutzniveaus zusprechen?