Die Lehre von den Beurteilungsspielräumen hat an einigen Stellen Struktur gewonnen, zeichnet sich aber an anderen noch durch eine gewisse Beliebigkeit aus. Der Beitrag untersucht, inwiefern die Frage der Wissensverarbeitung eine Rolle dafür spielt, dass intendiert vage Begriffe von Gerichten nur begrenzt überprüft werden können. Zur Illustration werden Entscheidungsstrukturen im Bereich der Regulierungsverwaltung, etwa im Telekommunikationssektor, herangezogen. Davon ausgehend wird ein Typ von Beurteilungsspielräumen konturiert.