Die Bekämpfung der Computerkriminalität erfordert nicht nur eine transnationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Justiz, sondern auch die Harmonisierung des Strafrechts. Adrian Haase bewertet die bestehenden computerstrafrechtlichen EU-Richtlinien und entwickelt einen netzwerkspezifischen Computerkriminalitätsbegriff zur Abgrenzung zwischen europäischen und nationalen Kompetenzen.