Wird der Beginn der Hearings von US-Senat und US-Repräsentantenhaus zum Informationsgebaren von Staat und Privaten als Geburtsstunde der modernen Datenschutzdebatte begriffen, dann begeht diese 2014 ihren 55. Jahrestag. Da verwundert es doch sehr, dass es bis heute keinerlei Einigung gibt – weder in der wissenschaftlichen noch in der politischen Debatte, weder zum Schutzgut noch zur Schutzarchitektur. Allein das Schutzobjekt scheint festzustehen: „personenbezogene Daten“, obwohl es durchaus auch Streit um deren Geeignetheit gibt (Schwartz und Solove 2011). Zu einem nicht unerheblichen Umfang liegt das sicherlich an den verschiedenen Interessen und Ideologien, vor allem zwischen den verschiedenen Gruppen der Datenverarbeiter und denjenigen, die sich dem Schutz der Betroffenen verschrieben haben, sowie den Kämpfen zwischen den wissenschaftlichen Disziplinen um die Definitions macht und damit mittelbar auch um die Futtertröge mit den Drittmitteln. Ein weiterer und nicht ganz unwesentlicher Grund – und
eigentlich eine große Peinlichkeit für „die Wissenschaft“ – liegt im Fehlen einer fundierten wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Arbeiten aus den Anfängen der Datenschutzdebatte, die viele der heutigen Probleme schon in der Frühzeit der automatisierten Informationsverarbeitung untersucht und nicht selten dafür auch
heute noch passende Lösungen angeboten haben.