Mit dem Aufstieg der Sozialen Medien ist das Problem der Hassrede dringlicher und komplexer geworden. Wenn Netzwerkanbieter, Zivil- oder Strafgerichte über die Frage entscheiden, ob eine Äußerung noch rechtmäßig oder rechtswidrig ist, liegt dem eine Abwägung gegenläufiger grundrechtlicher Belange zugrunde: der Meinungsfreiheit einerseits und dem Recht der persönlichen Ehre als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts andererseits. Nora Wienfort untersucht, warum und inwieweit das grundgesetzliche Rechtsgut »Ehre« vor Hassrede in Sozialen Netzwerken schützt und wie sich der Ehrschutz in Fällen diskriminierender Äußerungen zu den besonderen Gleichheitssätzen verhält. Angesichts der von Hassrede ausgehenden Einschüchterungseffekte schlägt sie vor, den Ehrschutz nicht nur als rein privatnütziges Grundrecht, sondern auch als einen Gegenstand öffentlicher Interessen zu verstehen, und entwickelt Kriterien für die Herstellung praktischer Konkordanz im Einzelfall.