Datenschutz schützt die Grundrechte bei der Digitalisierung. Der Datenschutz selbst ist dagegen kaum digitalisiert. Im Gegensatz zu anderen Bereichen – etwa dem Gesundheitswesen – gibt es keine Debatte über die ausbleibende Digitalisierung des Datenschutzes. Im folgenden Beitrag eröffnen Jörg Pohle, Benjamin Bergemann und Jan Schallaböck diese Debatte. Sie diskutieren, warum die fehlende Digitalisierung des Datenschutzes ein politisches Problem ist. Sie stellen Beispiele vor, wo und wie sich Digitalisierung für die Datenschutzkontrolle nutzen lässt und welche Vorteile das für Bürger*innen, Datenverarbeiter, Aufsichtsbehörden und die gesellschaftliche Wirksamkeit des Datenschutzes hätte.