Korrelationsbasierte Verfahren haben in den letzten Jahren einen starken Aufschwung genommen. Sie sind aber aus der Sicht des Datenschutzes besonders problematisch, da sie nicht den impliziten Annahmen über Verfahren und Verfahrensgestaltung entsprechen, die seit den 70er Jahren die spezifische Ausprägung der Phasenorientierung und die Ausgestaltung des Erforderlichkeitsbegriffes bestimmten. Neben einer Stärkung des Prinzips der Datenvermeidung und Datensparsamkeit als Ersatz für den zahnlos gewordenen Erforderlichkeitsbegriff in diesem Bereich bedarf es vor allem einer Reformulierung der rechtlichen Anforderungen unter Verwendung von Datenschutz-Schutzzielen. Außerdem sind besondere Anforderungen an die Einwilligung der Betroffenen, an die Weitergabe und die Nutzung der dabei erzeugten Daten sowie an die Datensicherheit zu stellen, wenn korrelationsbasierte Verfahren zum Einsatz kommen.