Bisherige rechtliche Analysen gehen davon aus, dass bei „Online-Streifen“ bzw. „Online-Ermittlungen“ von Sicherheitsbehörden in sozialen Netzwerken kein Eingriff in die Grundrechte der Nutzer vorliegt. Aufbauend auf einer Auswertung sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse zeigt der Beitrag, dass dieses Ergebnis vor dem Hintergrund der gerade auch von heimlichen Ermittlungsmaßnahmen ausgehenden Abschreckungseffekte auf die Grundrechtsausübung kaum haltbar ist und somit auch rein beobachtende Onlinemaßnahmen einen mittelbaren Eingriff in die Grundrechte der Nutzer des betroffenen sozialen Netzwerks darstellen können.Anhand dieses Beispiels wird eine Neuvermessung des mittelbar-faktischen Grundrechtseingriffs vorgenommen, indem allgemeine Voraussetzungen für einen Eingriff durch Abschreckung entwickelt werden. Schließlich zeigt der Beitrag auch die Konsequenzen der verfassungsrechtlichen Ergebnisse für das einfache Recht und die Verwaltungspraxis bei beobachtenden Onlinemaßnahmen in sozialen Netzwerken auf.