Bargeldbeschränkungen induzieren ein Ausweichen auf bargeldlose Bezahlverfahren unter Preisgabe von Zahlungsdaten, die umfassende Rückschlüsse auf die Zahlenden ermöglichen. Deshalb steht der grundrechtliche Privatheitsschutz im deutschen und europäischen Recht einer Abschaffung des Bargeldes entgegen. Weniger weitreichende Beschränkungen bedürfen der grundrechtsschonenden Ausgestaltung.