Das Völkerstrafrecht ist traditionell ein eng umrissener Rechtsbereich, der die Verbrechen des Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression gemäß den Artikeln 6-8bis des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs umfasst. Art. 10 des Statuts eröffnet jedoch die Möglichkeit, über diese festgelegten Verbrechen hinausgehende völkerstrafrechtliche Regelungen zu entwickeln. Derzeit konzentrieren sich Erweiterungsdiskussionen insbesondere auf den Tatbestand des sogenannten Ökozids, der schwerwiegende Eingriffe in die Umwelt kriminalisieren soll. Darüber hinaus wird die Idee eines Wirtschaftsvölkerstrafrechts, insbesondere eines spezifischen Daten (wirtschafts-)völkerstrafrechts, diskutiert. Ein solches könnte beispielsweise den Einsatz von Spionagesoftware wie PEGASUS oder Prism sanktionieren, sofern diese Grund- und Menschenrechte unverhältnismäßig einschränken. Obwohl ein derartiger Tatbestand aktuell nicht existiert, deutet die Begriffszusammensetzung auf die potenzielle Überschneidung verschiedener Rechtsbereiche hin, darunter Strafrecht, Datenwirtschaftsrecht und die strafrechtliche Verantwortlichkeit international agierender Unternehmen.