Google, Facebook, YouTube – sie alle bereiten algorithmengestützt Inhalte auf und machen sie individualisiert zugänglich. Wie wirken derlei Dienste auf die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung ein? Was setzt eine freie Meinungsbildung überhaupt voraus? Welche Art von Regulierung gebietet das Grundgesetz? Martin Mengden sucht Antworten in Theorie und Praxis.