Mit der Verbannung der Phasenorientierung aus dem Recht haben der europäische wie der deutsche Gesetzgeber, jedenfalls für die nähere Zukunft, die Möglichkeit vergeben, Anforderungen an Verfahren zielgenau auf konkrete Verarbeitungszusammenhänge und die jeweils erzeugten, verstärkten oder verstetigten Risiken für die Grundrechte und -freiheiten zuzuschneiden. Das eröffnet die Möglichkeit, das Konzept selbst sowie die konkrete Phasenaufteilung und -abgrenzung neu zu reflektieren und die Phasen zugleich zur Konditionierung der Schutzziele zu verwenden.